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   LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07   

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https://dejure.org/2008,14067
LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07 (https://dejure.org/2008,14067)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.10.2008 - 2 O 449/07 (https://dejure.org/2008,14067)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 2 O 449/07 (https://dejure.org/2008,14067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Achillessehnenriss wegen eines schnellen Antritts während eines Badmintonspiels als versicherter Unfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Badmintonspiel - versicherter Unfall in Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherung - Badminton: Riss der Achillessehne gilt als Unfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Badminton die Achillessehne gerissen - Unfallversicherung verweigerte zu Unrecht die Invaliditätsleistung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 389
  • SpuRt 2009, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 09.02.1995 - 8 U 82/94

    Erhöhte Kraftanstrengung; Achillessehnenriß; Fußballtypische Konkurrenzsituation

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07
    Sie entspricht derjenigen in anderen Fällen sportlicher Betätigung, in denen die Rechtsprechung einen fingierten Unfall im Sinne von Ziff. 1.4 AUB 99 bzw. den gleichlautenden Vorläuferbedingungen angenommen hat wie beim Anspannen der Bizepsehnen beim Sportkegeln (OLG Nürnberg r + s 2001, 302), beim 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittenem Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219, bei einer Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und dabei erlittenem Muskelfaserriss (OLG Saarbrücken r + s 2002, 348) oder beim fußballspielbedingten kämpferischen Einsatz um den Ball und dabei erlittener Achillessehnenruptur (OLG Celle NJW-RR 1996, 24: vgl. auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rn. 34).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2000 - 8 U 3372/99

    Begriff der erhöhten Kraftanstrengung in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07
    Sie entspricht derjenigen in anderen Fällen sportlicher Betätigung, in denen die Rechtsprechung einen fingierten Unfall im Sinne von Ziff. 1.4 AUB 99 bzw. den gleichlautenden Vorläuferbedingungen angenommen hat wie beim Anspannen der Bizepsehnen beim Sportkegeln (OLG Nürnberg r + s 2001, 302), beim 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittenem Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219, bei einer Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und dabei erlittenem Muskelfaserriss (OLG Saarbrücken r + s 2002, 348) oder beim fußballspielbedingten kämpferischen Einsatz um den Ball und dabei erlittener Achillessehnenruptur (OLG Celle NJW-RR 1996, 24: vgl. auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rn. 34).
  • LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07

    Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07
    Ein versichertes Unfallereignis im Sinne von Ziff. 1.3 AUB 99 liegt allerdings nicht vor, weil der Riss der Achillessehne bei einem willensgesteuerten Bewegungsvorgang des Klägers geschehen ist, ohne dass der Geschehensablauf durch äußere Einflüsse wie z. B. Bodenunebenheiten beeinflusst worden wäre (vgl. Landgericht Dortmund Urteil vom 14.02.2008 2 O 362/07 veröffentlicht in www.nrw.de mit Anmerkung Kloth Juris- Praxisreport VersR 9/2008 Anm. 3).
  • OLG Saarbrücken, 28.12.2001 - 5 U 842/00

    Muskelfaserriss bei Vorführen einer Kräftigungsübung im Sportunterrichtist Unfall

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07
    Sie entspricht derjenigen in anderen Fällen sportlicher Betätigung, in denen die Rechtsprechung einen fingierten Unfall im Sinne von Ziff. 1.4 AUB 99 bzw. den gleichlautenden Vorläuferbedingungen angenommen hat wie beim Anspannen der Bizepsehnen beim Sportkegeln (OLG Nürnberg r + s 2001, 302), beim 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittenem Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219, bei einer Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und dabei erlittenem Muskelfaserriss (OLG Saarbrücken r + s 2002, 348) oder beim fußballspielbedingten kämpferischen Einsatz um den Ball und dabei erlittener Achillessehnenruptur (OLG Celle NJW-RR 1996, 24: vgl. auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rn. 34).
  • AG Herne, 14.12.2001 - 9 C 200/01
    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07
    Sie entspricht derjenigen in anderen Fällen sportlicher Betätigung, in denen die Rechtsprechung einen fingierten Unfall im Sinne von Ziff. 1.4 AUB 99 bzw. den gleichlautenden Vorläuferbedingungen angenommen hat wie beim Anspannen der Bizepsehnen beim Sportkegeln (OLG Nürnberg r + s 2001, 302), beim 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittenem Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219, bei einer Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und dabei erlittenem Muskelfaserriss (OLG Saarbrücken r + s 2002, 348) oder beim fußballspielbedingten kämpferischen Einsatz um den Ball und dabei erlittener Achillessehnenruptur (OLG Celle NJW-RR 1996, 24: vgl. auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rn. 34).
  • LG Dortmund, 14.03.2011 - 2 S 8/11

    Übernahme von Gerichtskosten durch die Rechtsschutzversicherung nach der

    Nur wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Gründe für eine Leistungsverweigerung vorliegen, auf die der Rechtsschutzversicherer sich noch berufen kann, kann sie die Deckungszusage gem. § 812 Abs. 1 S. 2 BGB kondizieren (OLG Celle NJW-RR 2009, 389).
  • LG Dortmund, 20.08.2009 - 2 O 230/09

    Achillessehnenriss, erhöhte Kraftanstrengung

    Vom Versicherungsschutz gedeckt werden sollen deswegen besondere Anstrengungen, die nach Art oder Intensität von dem erforderlichen Kraftaufwand abweichen, der bei normalen körperlichen Bewegungen wie Gehen, Laufen, Aufstehen oder Ähnlichem aufzubringen sind (LG Dortmund NJW-RR 2009, 389; Kloth, a.a.O., Seite 95).
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